UAW-Meldung

Hier finden Sie die Direktlinks zu den Meldebögen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) für unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) und Medikationsfehler (MF):

UAW-Meldung (Online-Formular)

UAW-Meldung (Berichtsbogen)

MF-Meldung (Berichtsbogen)

Impfkomplikationen (Berichtsbogen)

Informationen zum Ausfüllen
- der UAW-Meldung
- der MF-Meldung

AkdÄ Logo

Anleitung zur Meldung von Nebenwirkungen bzw. des Verdachtes bei Kindern an die AkdÄ

Jede Nebenwirkung kann gemeldet werden.

Auf jeden Fall sind zu melden (auch der Verdacht):

  • alle schwerwiegenden UAW (tödliche oder lebensbedrohende UAW; UAW, die zur Schulunfähigkeit oder einer dauerhaften Behinderung führten; UAW, die eine stationäre Behandlung oder deren Verlängerung zur Folge hatten) insbesondere im Rahmen der off-label Anwendung,
  • UAW von neu eingeführten Substanzen (d. h. bis fünf Jahre nach ihrer Zulassung),
  • bisher unbekannte (d. h. nicht in der Fachinformation aufgeführte) UAW,
  • UAW bei einer Behandlung mit alternativen Therapien und sog. Hausmitteln,
  • Verdachtsfälle einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinaus gehenden gesundheitlichen Schädigung müssen namentlich dem Gesundheitsamt oder direkt an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gemeldet werden.

Was ist mindestens zu melden:

  • Angaben zum Patienten (Geburtsdatum, Geschlecht, Initialen (um Doppelmeldungen zu erkennen))
  • eine beobachtete Reaktion bzw. Nebenwirkung
  • ein verdächtigtes Arzneimittel (vollständiger Name des jeweiligen Präparats, bei biologischen Arzneimitteln oder beim Verdacht auf ein Qualitätsproblem zusätzlich die Chargenbezeichnung)
  • Kontaktdaten des Meldenden (für Rückfragen)

Für die medizinische Bewertung zusätzlich von Bedeutung:

  • Therapiedaten (Wann trat die UAW auf? Dauer der Anwendung des verdächtigten Arzneimittels?, welche Indikation?, welche Dosierung?)
  • Verlauf der UAW (nach Absetzen der verdächtigten Medikation bzw. anschließender erneuter Gabe)
  • Begleiterkrankungen, Komedikation, relevante Untersuchungsergebnisse (z. B. Laborwerte)
  • Ausgang der UAW (z. B. ob ein bleibender Schaden entstanden ist)

*„Nebenwirkung“ und „unerwünschte Arzneimittelwirkung (UAW)“ werden hier synonym verwendet.

Referenzen

- Leitfaden der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) „Nebenwirkungen melden“, 1., redaktionell aktualisierte Auflage Juni 2025
- Mitteilungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) „Leitfaden zur Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen bei Kindern“, Deutsches Ärzteblatt, Jg. 104, Heft 21, 25. Mai 2007

zuletzt aktualisiert am: 20.11.2025