Hier finden Sie die Direktlinks zu den Meldebögen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) für unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) und Medikationsfehler (MF):
UAW-Meldung (Online-Formular)
UAW-Meldung (Berichtsbogen)
MF-Meldung (Berichtsbogen)
Impfkomplikationen (Berichtsbogen)
Informationen zum Ausfüllen
- der UAW-Meldung
- der MF-Meldung

Anleitung zur Meldung von Nebenwirkungen bzw. des Verdachtes bei Kindern an die AkdÄ
Jede Nebenwirkung kann gemeldet werden.
Auf jeden Fall sind zu melden (auch der Verdacht):
- alle schwerwiegenden UAW (tödliche oder lebensbedrohende UAW; UAW, die zur Schulunfähigkeit oder einer dauerhaften Behinderung führten; UAW, die eine stationäre Behandlung oder deren Verlängerung zur Folge hatten) insbesondere im Rahmen der off-label Anwendung,
- UAW von neu eingeführten Substanzen (d. h. bis fünf Jahre nach ihrer Zulassung),
- bisher unbekannte (d. h. nicht in der Fachinformation aufgeführte) UAW,
- UAW bei einer Behandlung mit alternativen Therapien und sog. Hausmitteln,
- Verdachtsfälle einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinaus gehenden gesundheitlichen Schädigung müssen namentlich dem Gesundheitsamt oder direkt an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gemeldet werden.
Was ist mindestens zu melden:
- Angaben zum Patienten (Geburtsdatum, Geschlecht, Initialen (um Doppelmeldungen zu erkennen))
- eine beobachtete Reaktion bzw. Nebenwirkung
- ein verdächtigtes Arzneimittel (vollständiger Name des jeweiligen Präparats, bei biologischen Arzneimitteln oder beim Verdacht auf ein Qualitätsproblem zusätzlich die Chargenbezeichnung)
- Kontaktdaten des Meldenden (für Rückfragen)
Für die medizinische Bewertung zusätzlich von Bedeutung:
- Therapiedaten (Wann trat die UAW auf? Dauer der Anwendung des verdächtigten Arzneimittels?, welche Indikation?, welche Dosierung?)
- Verlauf der UAW (nach Absetzen der verdächtigten Medikation bzw. anschließender erneuter Gabe)
- Begleiterkrankungen, Komedikation, relevante Untersuchungsergebnisse (z. B. Laborwerte)
- Ausgang der UAW (z. B. ob ein bleibender Schaden entstanden ist)
*„Nebenwirkung“ und „unerwünschte Arzneimittelwirkung (UAW)“ werden hier synonym verwendet.
Referenzen
- Leitfaden der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) „Nebenwirkungen melden“, 1., redaktionell aktualisierte Auflage Juni 2025
- Mitteilungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) „Leitfaden zur Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen bei Kindern“, Deutsches Ärzteblatt, Jg. 104, Heft 21, 25. Mai 2007
zuletzt aktualisiert am: 20.11.2025