Zur Ergänzung der Informationen im Kinderformularium.DE sollten die offiziellen standardisierten Informationen eines Arzneimittels oder Medizinproduktes herangezogen werden. Auf eine komplette Listung aller Warnhinweise und weiterer allgemeingültiger Hinweise wird (teilweise) aufgrund von Übersichtlichkeitsgründen verzichtet. Stattdessen verweisen wir auf weiterführende Informationen gemäß den aktuellen offiziellen Dokumenten.
Fachinformationen (= "Summary of Product Characteristics" (SmPC)) können beispielsweise über folgende Datenbanken aufgerufen werden:
Fertigarzneimittel dürfen nur mit einer Packungsbeilage (Gebrauchsinformation) in den Verkehr gebracht werden. Zudem ist der pharmazeutische Unternehmer verpflichtet, eine Gebrauchsinformation für Fachkreise (Fachinformation) auf Anforderung zur Verfügung zu stellen (§11 Arzneimittelgesetz (AMG)).