Quellen für Fachinformationen

zurück

Zur Ergänzung der Informationen im Kinderformularium.DE sollten die offiziellen standardisierten Informationen eines Arzneimittels oder Medizinproduktes herangezogen werden. Auf eine komplette Listung aller Warnhinweise und weiterer allgemeingültiger Hinweise wird (teilweise) aufgrund von Übersichtlichkeitsgründen verzichtet. Stattdessen verweisen wir auf weiterführende Informationen gemäß den aktuellen offiziellen Dokumenten.

Fachinformationen (= "Summary of Product Characteristics" (SmPC)) können beispielsweise über folgende Datenbanken aufgerufen werden:

  • Arzneimittelinformationssystem AMIce / PharmNet.bund - alle national zugelassenen Arzneimittel in Deutschland
    Suche: Arzneimittelinformationssystem - Recherche → Akzeptieren und weiter zur Recherche → Suche nach Stoffname (= Wirkstoff) oder Arzneimittelname (=Präparat) → Suche starten → gewünschtes Präparat aussuchen → Zusatzdokumente → Fach-/Gebrauchsinformationen
  • Fachinfo.de - national/zentral zugelassene Arzneimittel/Medizinprodukte (Listung erfolgt auf freiwilliger Basis der Pharmaunternehmen)
  • Gelbe-Liste - national/zentral zugelassene Arzneimittel/Medizinprodukte (Listung erfolgt auf freiwilliger Basis der Pharmaunternehmen)
  • Webseite der EMA
    - alle zentral zugelassenen Arzneimittel in der EU und dem europäischen Wirtschaftsraum (inkl. Island, Liechtenstein und Norwegen):
    Suche: Suche nach Wirkstoff oder Präparat → Auswahl des entsprechenden EPAR (European public assessment report) → Product information → Available languages: German → Fachinformation auf Deutsch
    -
    national zugelassene Arzneimittel in den verschiedenen Mitgliedsstaaten der EU und EWR
    Liste mit Links zu den Arzneimittelregistern der verschiedenen Mitgliedsstaaten der EU und EWR: National registers of authorised medicines

Fertigarzneimittel dürfen nur mit einer Packungsbeilage (Gebrauchsinformation) in den Verkehr gebracht werden. Zudem ist der pharmazeutische Unternehmer verpflichtet, eine Gebrauchsinformation für Fachkreise (Fachinformation) auf Anforderung zur Verfügung zu stellen (§11 Arzneimittelgesetz (AMG)).