Engpass bei Paracetamol- und Ibuprofen-haltigen Fiebersäften für Kinder

05 August 2022

Wirkstoffe:

Aufgrund der erhöhten Nachfrage und den anhaltenden Lieferschwierigkeiten von Fiebersäften für Kinder als Fertigarzneimittel (FAM) kann derzeit eine Herstellung von Rezepturarzneimitteln durch Apotheken nötig sein.

Um eine Abrechnung über die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) möglich zu machen, sollten Fiebersäfte in diesem Zeitraum auf einem separaten Rezept durch die Ärztinnen/Ärzte verordnet werden.

Das BfArM informiert über folgende Voraussetzungen zur Rezepturherstellung hier:

  • Ärztliche Verordnung auf separatem Rezept (FAM oder Rezeptur)
  • Dokumentation der Nichtverfügbarkeit des FAM durch Apotheke
  • Prüfung von alternativen Darreichungsformen (z.B. Zäpfchen), Rücksprache Apotheke-Arzt
  • Taxierung der Rezeptur nach Arzneimittelpreisverordnung

Geprüfte Empfehlungen zur Herstellung von Paracetamol- und Ibuprofen-Säfte des DAC/NRF (aus FAM oder der Rezeptursubstanz) finden Sie hier.


Referenzen:

BfArM: Lieferengpässe: Aktuelle Informationen des BfArM zur eingeschränkten Verfügbarkeit von Paracetamol- und Ibuprofen-haltigen Fiebersäften für Kinder, www.bfarm.de, aufgerufen am 05.08.2022

DAC/NRF: Rezepturtipp der Woche 29/2022: Paracetamol- und Ibuprofen-Säfte für Kinder. www. dacnrf.pharmazeutische-zeitung.de., aufgerufen am 05.08.2022