13 Januar 2023
Um den Versorgungsengpässen bei Ibuprofen, Paracetamol und häufig verordneten Antibiotika für Kinder kurzfristig entgegenzuwirken, sollen Festbeträge ab dem 1. Februar 2023 für drei Monate ausgesetzt werden. Betroffen sind 180 Präparate aus den folgenden zehn Festbetragsgruppen:
Gruppenbeschreibung | Aussetzung des Festbetrags für |
Amoxicillin, Gruppe 2 | Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen |
Cefalosporine, Gruppe 1 | Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen |
Cefalosporine, Gruppe 2 | Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen, Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen |
Cefalosporine, Gruppe 3 | Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen, Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen |
Ibuprofen, Gruppe 1B | Sirup, Suspension zum Einnehmen |
Makrolide, neuere, Gruppe 1 | Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen, Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen |
Paracetamol, Gruppe 1B | Lösung zum Einnehmen, Sirup |
Paracetamol, Gruppe 2 | Suppositorien |
Phenoxymethylpenicillin, Gruppe 2 | Granulat zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen, Pulver zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen |
Sulfamethoxazol und Trimethoprim, Gruppe 2 | Suspension zum Einnehmen |
Mit der Aussetzung entfallen bei den entsprechenden Kinderarzneimitteln in diesem Zeitraum Aufzahlungen, also zusätzliche Kosten für Eltern/Betreuungspersonen. Eine vollständige Liste aller Präparate, deren Festbeträge ausgesetzt werden, finden Sie hier.
Referenzen: